Staatlich anerkannte Gütestelle
Rechtsanwältin und Mediatorin Astried Klaus ist vom Brandenburgischen Oberlandesgericht als staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zugelassen.
Ein Güteverfahren nach der gültigen Verfahrensordnung ist in Ergänzung zu den in § 4 BbgSchGG ausdrücklich vorgesehenen Fällen auch in allen weiteren zivilrechtlichen Streitigkeiten – unabhängig vom Streitwert – möglich, in denen die Parteien nach dem Gesetz eine Streitigkeit selbst beilegen können.
Durch die Einreichung eines Antrags bei der Gütestelle wird die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt. Darüber hinaus kann aus den vor der Gütestelle protokollierten Vergleichen die Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 betrieben werden. Ansprüche aus protokollierten Vergleichen verjähren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB nach 30 Jahren.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.Für mögliche Rückfragen zu laufenden Güteverfahren stehen wir Ihnen gerne elektronisch (
Astried Klaus