RECHTSANWÄLTIN ASTRIED KLAUS - POTSDAM

Kanzlei für Konfliktklärung und Mediation

Aktuelles


CORONA-QUARANTÄNE UND URLAUB

Nach einer Entscheidung des LAG Köln vom 13.12.2021 (2 Sa 488/21) gibt es keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, falls ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub eine coronabedingte Quarantäneanordnung erhält. Etwas anderes gilt, wenn durch ärztliche Bescheinigung eine Arbeitsunfähigkeit attestiert ist. Dann kann der Urlaub nicht genommen werden.

Gegen dieses Urteil wurde die Revision zum BAG zugelassen.  

BETRIEBSRISIKO UND LOCKDOWN

Falls der Arbeitgeber seinen Betrieb auf Grund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung zu zahlen (BAG 13.10.2021, 5 AZR 211/21).

MEDIATION – EIN ZEIT- UND KOSTENSPARENDES VERFAHREN – HABEN SIE ES SCHON VERSUCHT?

Vom Erstgespräch mit den Beteiligten bis zum Abschluss des Mediationsverfahrens, welches oft mit einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten über die Problemlösung endet, vergehen oft nur wenige Tage oder Stunden.
In der Mediation ist es möglich, Probleme und Konflikte in einem vertraulichen Rahmen bei kalkulierbaren Kosten zu klären.

CORONA UND QUARANTÄNE

Sind Mitarbeiter von einer Quarantäne-Anordnung betroffen, haben sie Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann eine Entschädigung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz bei dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt beantragen.

Bei Schließung von Kitas und Schulen haben betroffene Arbeitnehmer für einige Tage einen (bezahlten) Freistellungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber, müssen jedoch kurzfristig für eine Betreuungslösung des Kindes sorgen, um nicht unentschuldigt bei der Arbeit zu fehlen.

Viele Arbeitgeber greifen zwischenzeitlich auf die Vereinbarung von Home-Office zurück. Ein Rechtsanspruch für Mitarbeiter hierauf besteht bislang nicht.

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