Nach einer Entscheidung des LAG Köln vom 13.12.2021 (2 Sa 488/21) gibt es keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, falls ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub eine coronabedingte Quarantäneanordnung erhält. Etwas anderes gilt, wenn durch ärztliche Bescheinigung eine Arbeitsunfähigkeit attestiert ist. Dann kann der Urlaub nicht genommen werden.
Gegen dieses Urteil wurde die Revision zum BAG zugelassen.