Kommt es aus gegebenem Anlass im Betrieb zur Anordnung von Kurzarbeit, stehen den Mitarbeitern 60 % der Nettoentgeltdifferenz, die durch Kurzarbeit ausfällt, zu. Mitarbeiter mit Kindern erhalten 67 %.
Den Antrag hierzu stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Der Arbeitgeber muss zuvor die Kurzarbeit dort melden. Erst wenn die Voraussetzungen für die Leistungen erfüllt sind, kann er die Zahlung online beantragen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist zudem, dass diese mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitnehmer wirksam vereinbart wurde.