Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit meiner Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Dieses umfasst insbesondere sämtliche Bereiche des Einzel- und kollektiven Arbeitsrechts, der Vertragsgestaltung, der Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie der Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Zudem berate ich Sie zu erbrechtlichen Fragen.
Außerdem bin ich Ihr Ansprechpartner in allen Fällen des Allgemeinen Grundstücksrechts sowie des Besonderen Grundstücksrechts der neuen Bundesländer.